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dem gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, sportlichen, wirtschaftlichen oder bildungsbezogenen Leben in der Marktgemeinde dienen,
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Veranstaltungshinweise politischer Parteien, wahlwerbender Gruppen, Gemeinderatsfraktionen sowie ihrer Teil- und Vorfeldorganisationen können veröffentlicht werden, wenn die Veranstaltung
ohne persönliche Einladung für die Allgemeinheit zugänglich ist,
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überwiegend dem gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder gemeinschaftlichen Leben dient,
sachlich und neutral angekündigt wird und
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Zulässig können insbesondere Hinweise auf allgemein zugängliche Feste, Brauchtumsveranstaltungen, Benefizveranstaltungen, Verkaufsaktionen, Kinder- und Familienveranstaltungen sowie vergleichbare gemeinschaftliche Aktivitäten sein.
Nicht veröffentlicht werden Hinweise auf parteiinterne Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen, Parteitage, Fraktionsveranstaltungen, Wahlkampfveranstaltungen, politische Diskussions- oder Informationsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die überwiegend der Darstellung politischer Positionen oder der Werbung für eine Partei oder wahlwerbende Gruppe dienen.
Die bloße Nennung der veranstaltenden Organisation ist zulässig. Verlinkungen zu Websites, CITIES-Seiten oder sonstigen Onlineauftritten politischer Parteien, wahlwerbender Gruppen und Gemeinderatsfraktionen werden nicht gesetzt.
Die Marktgemeinde beurteilt den tatsächlichen Inhalt und Gesamtcharakter der Veranstaltung und nicht ausschließlich die Person oder Organisation des Veranstalters. Diese Regelung gilt für alle politischen Parteien und wahlwerbenden Gruppen gleichermaßen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Davon unberührt bleiben amtliche und sachliche Informationen der Marktgemeinde über die gesetzlich eingerichteten Gemeindeorgane, deren Zusammensetzung, Beschlüsse und Tätigkeit.
Die Marktgemeinde entscheidet nach redaktioneller Prüfung über die Veröffentlichung. Ein Anspruch auf Aufnahme, Veröffentlichung oder dauerhafte Darstellung eines Inhalts oder Veranstaltungshinweises besteht nicht. Die Marktgemeinde kann Inhalte redaktionell kürzen, deren Veröffentlichung ablehnen oder bereits veröffentlichte Inhalte ausblenden beziehungsweise entfernen, wenn die genannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind. Erforderlichenfalls wird die citiesapps S&R GmbH verständigt.
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