Die Marktgemeinde Bad Schallerbach verfügt über keine eigenen Gemeindewohnungen. Bei bestimmten Wohnanlagen der LAWOG besitzt die Gemeinde jedoch ein Vorschlags- bzw. Zuweisungsrecht.
Betroffene Wohnungen:
Birkenstraße 10
Buchenstraße 9
Kantnermühlstraße 8
Paracelsusstraße 1 („Betreubares Wohnen“)
Vergabeablauf
Wird eine Wohnung frei, informiert die LAWOG die Marktgemeinde Bad Schallerbach. Die Wohnung wird anschließend im Amtlichen Teil der Gemeindezeitung sowie auf der Homepage der Marktgemeinde ausgeschrieben. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wohnung sowie die jeweilige Bewerbungsfrist.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingelangten Bewerbungen im zuständigen Ausschuss – der Gemeinderat hat diesem Ausschuss das Beschlussrecht für das Vorschlags- bzw. Zuweisungsrecht der o. a. Wohnungen übertragen - dafür nach den vom Gemeinderat beschlossenen Wohnungsvergaberichtlinien bewertet sowie nach dem in diesen Vergaberichtlinien festgelegten Punktesystem berechnet. Es erfolgt sodann in diesem Ausschuss eine entsprechende Beratung über die Bewerbungen und nach erfolgter Beschlussfassung über die Zuteilung ergeht das Ergebnis dieser an die LAWOG zur entsprechenden weiteren Bearbeitung.
Bewerbung
Während der Ausschreibungsfrist steht der Bewerbungsbogen online zur Verfügung. Zusätzlich kann der Bewerbungsbogen im Bürgerservice der Marktgemeinde Bad Schallerbach abgeholt werden.
Für eine gültige Bewerbung sind folgende Unterlagen fristgerecht einzureichen:
vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
Jahreslohnzettel aller im Haushalt lebenden Erwerbstätigen
Wo werden freie Wohnungen veröffentlicht?
Wohnungen mit Vorschlags- bzw. Zuweisungsrecht der Marktgemeinde Bad Schallerbach werden im Amtlichen Teil der Gemeindezeitung sowie auf der Homepage der Marktgemeinde ausgeschrieben.
Weitere dem Marktgemeindeamt Bad Schallerbach bekannte Wohnungsangebote finden Sie in der Rubrik Kleinanzeigen der Gemeindezeitung.
Die Online-Ausgabe der Gemeindezeitung ist in der Regel bereits vor der gedruckten Ausgabe verfügbar. Wir empfehlen daher, die Gemeindezeitung regelmäßig zu beachten, um keine aktuelle Wohnungsausschreibung zu versäumen.
Wichtiger Hinweis
Die Marktgemeinde Bad Schallerbach führt keine Vormerkungen oder Wartelisten für künftig frei werdende Wohnungen.
Eine Bewerbung ist ausschließlich im Rahmen einer aktuellen Wohnungsausschreibung möglich.
Informationen sowie das Formular zur Wohnbeihilfe finden Sie hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at